Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Hausmeisterei & Gartengestaltung Dieter Wagner
Altdorfer Str. 8
91207 Lauf an der Pegnitz
Stand Januar 2008

Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unseren Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt. Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Abweichungen des Kunden sind rechtsunwirksam, sofern sie nicht schriftlich von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner bestätigt worden sind.

Lieferung und Leistung Versand und Gefahrübergang

Die mündlichen und schriftlichen Angebote von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Dieter Wagner sind freibleibend und unverbindlich in bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner, spätestens durch die Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden zustande. Die von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner angegebenen Termine und Fristen für Lieferung gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausststellungsdatum der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk Lager verlassen hat oder bei Versand die Ware Versandbereit gemeldet ist. Sollte die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner in Lieferverzug kommen und hat eine ihr vom Käufer schriftliche zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Lieferverzug tritt nicht im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zahlen Streiks, höhere Gewalt oder Betriebsstörungen etc. Gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. In diesen Fallen kann der Käufer keinerlei Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen. Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner verlassen hat. Die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner versichert jedoch auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit evtl. Gegenansprüchen des Käufers, insbesondere Gewährleistungsansprüche, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, oder seine Zahlungen einstellen oder eine Bank einen von ihm ausgestellten Scheck (Lastschrift) nicht einlösen, tritt die sofort vom Liefervertrag zurück ohne eine besondere vorherige Ankündigung. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt wenn der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Sollte die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner weiter an dem Vertrag festhalten ist sie berechtigt Vorauszahlungen, Bankbarschaften sowie Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden jeder weiteren Belieferung auszuschließen. Den im Verzug befindlichen Kunden werden Zinsen in Höhe der von Geschäftsbanken berechnete Zinssatz für offene Kontokorrentkredite berechnet, sowie trägt der Käufer sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder evtl. noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verkaufen solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug - insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften - ist die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner ohne vorliegen entsprechender Titel der Ermächtigungen des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Sollte ein Scheck oder eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so verpflichtet sich der Käufer, auf Anforderung der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner die erhaltene Ware im verbleibender Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Sollte der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen, so wird die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Ihrer Wahl freigeben. Der Käufer tragt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware Ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser und sonstige Schäden versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Hohe des Wertes der Vorbehaltsware als an die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner abgetreten.

Gewährleistung

Die von Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner gelieferten Produkte haben eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Der Käufer hat die gelieferte Ware einer sofortigen Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Im Falle eines Mangels, sind Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner berechtigt nach unserer Wahl den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Sollte die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben, oder eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung schlägt fehl, so kann der Käufer eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine Minderung ( Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner zuzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er weder eine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner nicht befolgt, sowie Änderungen an den Waren vorgenommen (Reparaturversuche), oder Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistungspflicht erlischt ebenso durch unsachgemäßen Gebrauch, grobfahrlässiges Verhalten durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritte. Verkauft der Käufer die von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner zu verweisen. Die der Kaufleute der betreffenden Bestimmungen §§ 377 sowie 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch oder Reparatur des beschädigten Liefergegenstandes. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei den die Berechtigung wurde von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden; Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner nur, wenn ihr, (ihren Erfüllungsgehilfen), Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg. Abschluß des Vertrages sowie den Vertragsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Vertrage betreffend des Internationalen Warenverkaufes von April 1980 ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser von der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner Allgemeine Geschäftsbedingung rechtlich unwirksam sein, so bleibt der Vertrag zwischen der Hausmeisterei & Gartengestaltung Wagner und dem Käufer in seinen übrigen Teilen verbindlich.